DTZ A2 statt B1 – was tun? Wiederholen oder anderes B1-Zertifikat
Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026 · Mit BAMF, g.a.s.t. und Gesetzestexten geprüft
Ein A2 im DTZ ist ein echtes Zertifikat, doch für die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung verlangt das Gesetz B1. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Teilergebnisse lesen, was eine Wiederholung des DTZ bedeutet, wann eine andere B1-Prüfung sinnvoll sein kann, wie Einsichtnahme und Widerspruch funktionieren und wie Sie die Lücke in sechs Wochen schließen.
Was Ihr A2-Ergebnis bedeutet
Mit A2 gesamt erhalten Sie ein DTZ-Zertifikat über das Niveau A2. Das ist ein echtes Ergebnis; nur unter A2 gibt es kein Zertifikat, sondern lediglich eine Mitteilung über das Ergebnis.
Für Aufenthalt und Staatsangehörigkeit spricht das Gesetz aber von „ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen“, und § 2 Abs. 11 AufenthG definiert diese als Niveau B1. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 AufenthG) und die Einbürgerung (§ 10 Abs. 4 StAG) setzen B1 voraus. Mit A2 gibt es außerdem kein Zertifikat Integrationskurs, denn dafür braucht man DTZ B1 und einen bestandenen Test „Leben in Deutschland“.
Sie sind nicht allein: Laut BAMF-Zahlen, über die dpa berichtete, haben im vergangenen Jahr 318.550 Menschen den DTZ abgelegt. 55 % erreichten B1, 32,2 % A2, und 12,8 % blieben unter A2.
Diese Seite erklärt, was die Regeln sagen; sie ist keine Rechtsberatung. Klären Sie die Voraussetzungen für Ihren Aufenthalts- oder Einbürgerungsfall mit der Ausländerbehörde oder der Einbürgerungsbehörde.
Ergebnis lesen: Welcher Teil hat B1 verfehlt?
Der DTZ weist drei Teilergebnisse getrennt aus. Vergleichen Sie Ihre Ergebnisse mit den B1-Grenzen – so sehen Sie, wo das B1 verloren ging.
| Prüfungsteil | B1 ab | A2-Bereich | Was ein Wert darunter verrät |
|---|---|---|---|
| Hören + Lesen (45 Aufgaben) | 33 Punkte | 20–32 | Hör- oder Leseaufgaben haben Punkte gekostet. Hören und Lesen werden als ein Ergebnis ausgewiesen; ein offizieller Übungssatz unter Prüfungsbedingungen zeigt Ihnen, welcher der beiden Teile schwächer ist. |
| Schreiben (max. 20) | 15 Punkte | 7–14 | Mindestens eines der vier Kriterien lag unter B1. Prüfen Sie zuerst, ob alle vier Leitpunkte genau bearbeitet waren: Beim Inhalt gibt es 5 Punkte nur, wenn alle vier genau bearbeitet sind. |
| Sprechen (max. 100) | 75 Punkte | 35–74,5 | Ohne B1 in diesem Teil ist B1 gesamt nicht möglich, egal wie die anderen Ergebnisse aussehen. |
Nach der aktuellen Regel führen zwei Wege zu A2. Entweder lag Sprechen unter 75 – dann ist das Sprechen Ihr Nadelöhr. Oder Sprechen war B1, aber Hören/Lesen und Schreiben lagen beide unter B1 – dann reicht es, einen der beiden schriftlichen Teile anzuheben.
Option A: den DTZ wiederholen
- Sie können den DTZ beliebig oft wiederholen (§ 9 IntTestV).
- Sie wiederholen immer die gesamte Prüfung, schriftlich und mündlich. Teilergebnisse werden nicht übernommen; ein B1 im Sprechen vom letzten Mal müssen Sie also erneut erreichen.
- Mit Berechtigungsschein übernimmt das BAMF die Kosten für den ersten Versuch. Fand dieser Versuch statt, bevor Ihre Unterrichtsstunden ausgeschöpft waren, übernimmt das BAMF auch einen zweiten Versuch.
- Wer einen Alphabetisierungskurs vollständig besucht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen; darin ist eine kostenlose DTZ-Wiederholung enthalten.
- Kursabschnitte können Sie auf eigene Kosten wiederholen oder den Kurs auf eigene Kosten fortsetzen, auch nach der Höchstförderdauer von 1.200 Unterrichtsstunden (§ 14 Abs. 5 IntV).
- Für Selbstzahlende gibt es keine offizielle Gebühr, die wir nennen könnten – fragen Sie Ihre Prüfstelle.
Fragen Sie vor der Anmeldung Ihren Kursträger, wie viele Unterrichtsstunden Sie noch haben und ob Ihr nächster Versuch übernommen wird.
Option B: ein anderes B1-Zertifikat
Statt des DTZ können Sie eine einstufige B1-Prüfung ablegen. Diese Prüfungen vergeben kein A2: Sie bestehen B1 oder nicht.
Für die Einbürgerung verlangt § 10 Abs. 4 StAG, dass Sie die Anforderungen einer B1-Sprachprüfung erfüllen. Das Gesetz nennt keinen Anbieter; DTZ B1, telc Deutsch B1, Goethe-Zertifikat B1 und ÖSD Zertifikat B1 sind die üblichen Nachweise, entscheiden muss aber Ihre Behörde – fragen Sie vor der Anmeldung.
| Prüfung | Ergebnis | So erreichen Sie B1 | Wenn es nicht klappt |
|---|---|---|---|
| DTZ | Skaliert: B1, A2 oder kein Zertifikat | Sprechen B1 plus Hören/Lesen oder Schreiben B1 | Beliebig oft wiederholbar, immer die ganze Prüfung |
| telc Deutsch B1 | B1 bestanden oder nicht | Schriftlich mindestens 135 von 225 und mündlich mindestens 45 von 75, jeweils getrennt; insgesamt 300 Punkte | Ein nicht bestandener schriftlicher oder mündlicher Teil kann innerhalb von 12 Monaten wiederholt werden; der bestandene Teil bleibt erhalten |
| Goethe-Zertifikat B1 | B1 je Modul | Modular: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen werden einzeln zertifiziert | Die Modulregeln stehen in unseren Goethe-B1-Ratgebern |
| ÖSD Zertifikat B1 | Einstufige B1-Prüfung | Bewertung beim Prüfungszentrum erfragen | Wiederholung beim Prüfungszentrum erfragen |
Wichtig: Ein B1 eines anderen Anbieters nach dem Kurs macht aus Ihrem DTZ-Ergebnis kein Zertifikat Integrationskurs. § 17 Abs. 2 IntV erkennt andere B1-Nachweise nur an, wenn sie spätestens bei der Anmeldung beim Kursträger vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als ein Jahr sind. Für die Niederlassungserlaubnis heißt das: Die Sprachanforderung kann das andere Zertifikat abdecken, wenn Ihre Behörde es anerkennt; die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung müssen Sie dann aber gesondert nachweisen. Fragen Sie Ihre Ausländerbehörde, welcher Nachweis akzeptiert wird.
Welcher Weg passt zu Ihrem schwachen Teil?
| Ihr Ergebnis | Was es bedeutet | Worauf Sie sich konzentrieren |
|---|---|---|
| Sprechen unter 75 | Kein B1 gesamt im DTZ, egal wie der Rest aussieht | Zuerst mündliches Training, auf jedem Weg – auch bei telc Deutsch B1 muss die mündliche Prüfung getrennt bestanden werden (45 von 75) |
| Sprechen B1, aber Hören/Lesen und Schreiben beide unter B1 | Es fehlte ein schriftlicher Teil auf B1 | Den Teil anheben, der näher an seiner Grenze liegt (33 bzw. 15 Punkte), und den anderen mindestens auf A2 halten |
| Schreiben sehr schwach (0–6) | Nach der aktuellen Regel ausgleichbar; tritt die geplante Regel am 1. November 2026 in Kraft, blockiert es B1 | Echte Briefe mit allen vier Leitpunkten schreiben – das braucht jeder Weg; auch telc B1 Schreiben verlangt einen halbformellen Brief mit vier Leitpunkten |
| Hören/Lesen sehr schwach (0–19) | Gleiche Lage: heute ausgleichbar, nach der geplanten Regel ein Hindernis | Täglich Hören und Lesen im Prüfungsformat, jeden Text nur einmal hören |
Im DTZ darf ein schriftlicher Teil niedriger liegen; bei telc Deutsch B1 müssen die gesamte schriftliche und die mündliche Prüfung jeweils getrennt bestanden werden. Sind Ihr Lesen und Hören deutlich stärker als Ihr Schreiben (oder umgekehrt), kann die Teilregel des DTZ zu Ihnen passen; wollen Sie nach einem Misserfolg einen bestandenen Teil behalten, ist die Teilwiederholung innerhalb von 12 Monaten bei telc die Alternative.
Einsichtnahme und Widerspruch: innerhalb von 3 Monaten
- Einsichtnahme: Beantragen Sie sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Ergebnis. Sie findet in der Regel am zweiten Mittwoch eines Monats an ausgewählten Prüfstellen in Chemnitz, Berlin, Wedel, Hildesheim, Dortmund, Bingen am Rhein, Augsburg und Nürnberg statt.
- Der Termin dauert 15 Minuten. Sie sehen Ihre Antwortbögen, Ihren Schreibbogen und die Bewertung im Sprechen – nicht die Aufgaben und nicht die Lösungen.
- Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 8 Wochen dauern.
- Wenn Sie an Ihrem Ergebnis zweifeln, wenden Sie sich zuerst an Ihre Prüfstelle. Ein Widerspruch muss spätestens 3 Monate nach dem Ergebnis eingelegt werden.
- Beschwerden über die Durchführung der Prüfung richten Sie per E-Mail an den Prüfungsausschuss der g.a.s.t. (dtz@gast.de), ebenfalls spätestens 3 Monate nach dem Ergebnis.
Auch ohne Widerspruch lohnt sich die Einsichtnahme zum Lernen: Schreibbogen und Sprechbewertung zeigen, wo die Punkte verloren gingen.
Ein gezielter 6-Wochen-Plan
Sechs Wochen sind ein Beispielrhythmus, keine offizielle Empfehlung. Arbeiten Sie täglich an Ihrem schwächsten Teil und halten Sie die anderen Teile zwei- bis dreimal pro Woche in Schwung – bei einer DTZ-Wiederholung wird alles neu geprüft.
| Wochen | Wenn Sprechen schwach ist | Wenn Schreiben schwach ist | Wenn Hören/Lesen schwach ist |
|---|---|---|---|
| 1–2 | Täglich eine einminütige Vorstellung aufnehmen (Name, Geburtsort, Wohnort, Arbeit/Beruf, Familie, Sprachen) und Nachfragen zu Familie und Arbeit beantworten | Jeden Tag einen Brief oder eine E-Mail zu einer Alltagssituation schreiben; vier Leitpunkte, Anrede und Gruß abhaken | Täglich einen Teil eines offiziellen Übungssatzes lösen und bei jedem Fehler notieren, warum die Antwort falsch war |
| 3–4 | Fotos beschreiben und mit dem Heimatland vergleichen; einen Partner oder eine Partnerin um Nachfragen bitten | Frühere Briefe mit Konnektoren und genaueren Leitpunkten neu schreiben; feste Wendungen für Bitten, Entschuldigungen und Beschwerden sammeln | Durchsagen und kurze Radiotexte nur einmal hören; Verzeichnisse mit Negativoption und Anzeigen mit x trainieren |
| 5–6 | „Gemeinsam etwas planen“ mit einem Partner üben – vorschlagen, reagieren, sich einigen – und komplette mündliche Durchgänge von ca. 16 Minuten machen | Unter Prüfungsbedingungen schreiben: 30 Minuten, Aufgabe A oder B wählen, kein Wörterbuch | Komplette Blöcke Hören + Lesen auf Zeit lösen (ca. 25 + 45 Minuten) |
In der letzten Woche lösen Sie einen kompletten offiziellen g.a.s.t.-Übungssatz am Stück: 100 Minuten schriftlich ohne Pause – den mündlichen Teil am besten mit einem Partner oder einer Partnerin.
Was die geplante Regel ab 1. November 2026 für Ihre Wiederholung bedeutet
Laut einer dpa-Meldung über einen Entwurf des Bundesinnenministeriums soll ab dem 1. November 2026 auch der schwächste Teil mindestens A2 erreichen. Für B1 gesamt bräuchten Sie dann Sprechen B1, Hören/Lesen oder Schreiben B1 und im anderen schriftlichen Teil mindestens A2 – also mindestens 20 Punkte in Hören/Lesen und mindestens 7 Punkte im Schreiben.
Am 20. Oktober 2026 war der offizielle Text noch nicht veröffentlicht; es handelt sich also weiterhin um einen Plan. Ob sich die Regel für A2 gesamt ändert und welche Übergangsregeln gelten, ist noch nicht bekannt. Fragen Sie Ihre Prüfstelle oder Ihren Kursträger, welche Regel an Ihrem Prüfungstermin gilt.
Als Grund nennt das Ministerium mehr Täuschungsversuche: Gekaufte Lösungen wurden in Hören/Lesen eingetragen, während das Schreiben (fast) leer blieb. Wer jeden Teil ehrlich vorbereitet, merkt wenig von der Änderung; riskant ist ein leeres oder sehr schwaches Schreiben oder ein sehr niedriges Ergebnis in Hören/Lesen.
Offizielle Quellen
Die Prüfungsregeln und Zahlen in diesem Ratgeber wurden anhand der folgenden offiziellen Quellen geprüft.
- Integrationskurstestverordnung (IntTestV), §§ 6–11
- g.a.s.t.: Häufig gestellte Fragen zum DTZ
- Integrationskursverordnung (IntV), § 17 Abschlusstest
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 2 Abs. 11 – ausreichende Sprachkenntnisse = B1
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 9 – Niederlassungserlaubnis
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), § 10
- BAMF: Abschlussprüfung mit Zertifikat – DTZ und Test „Leben in Deutschland“
- dpa-Meldung: Strengere Regeln bei Deutschtests für Zuwanderer (Oktober 2026)
Weiterführender Ratgeber
Den Teil trainieren, der B1 gekostet hat
Zertifly hat kein DTZ-Modul. telc-B1-Schreibaufgaben mit vier Leitpunkten und KI-Feedback, die telc-B1-Sprechsimulation mit Live-KI-Partner sowie Hör- und Lesesets für telc und Goethe B1 trainieren aber dieselben Fertigkeiten.