Goethe A1 für Kandidaten mit besonderen Bedürfnissen
Aktualisiert am 26. Juli 2026 · Geprüft anhand der Bestimmungen vom 1. September 2025
Goethe bietet barrierefreie Regelungen von A1 bis C2 an. Sie sind individuell, nicht automatisch: Der Bedarf muss bei der Anmeldung mitgeteilt, durch geeignete Nachweise belegt und die Anpassung schriftlich mit dem Prüfungszentrum vereinbart werden.
Wer kann Anpassungen beantragen?
- Blinde oder sehbehinderte Kandidaten; gehörlose oder hörbehinderte Kandidaten.
- Dauerhafte oder vorübergehende motorische Einschränkung.
- Legasthenie, ADS/ADHS oder Autismus-Spektrum-Störung.
- Sprachstörungen und kombinierte Bedürfnisse.
Mögliche Maßnahmen
| Bedarf | Beispiele |
|---|---|
| Sehen | Braille, vergrößertes Material, Bildschirmleseprogramm, Zeitzugabe |
| Hören | Video mit Gebärdensprache/Lippenlesen, Kopfhörer, separater Raum |
| Schreiben/Motorik | Zeitzugabe, Computer ohne Hilfsfunktionen, Schreibhilfe |
| Legasthenie/ADHS | 25–100 % Zeitzugabe je nach Nachweis |
| Sprechen | Angemessene Berücksichtigung der Beeinträchtigung bei der mündlichen Bewertung |
Dies sind mögliche individuelle Maßnahmen, kein garantiertes Standardpaket.
Ablauf
- Kontaktieren Sie das Zentrum, bevor Sie einen Termin wählen.
- Teilen Sie den Bedarf bei der Anmeldung mit.
- Reichen Sie das angeforderte ärztliche oder gleichwertige Attest ein.
- Vereinbaren Sie die Anpassung nach Beratung schriftlich.
- Ein erst während oder nach der Prüfung erstmals angegebener Bedarf kann nicht rückwirkend berücksichtigt werden.
Gleichwertigkeit und Vertraulichkeit
Die Anpassung muss die Bewertung ermöglichen, den gleichwertigen Inhalt bewahren und einen unfairen Vorteil vermeiden. Das Zentrum ist zur Vertraulichkeit verpflichtet; genehmigte Anpassungen erscheinen nicht auf dem Zertifikat.
Barrierefreies Üben
Goethe bietet ein interaktives, barrierefreies A1-Übungsangebot mit sofortiger Richtig/Falsch-Rückmeldung. Die tatsächlichen Prüfungsanpassungen müssen dennoch separat mit dem Zentrum vereinbart werden.
Offizielle Quellen
Kandidatengruppen und Maßnahmen wurden anhand der seit 1. September 2025 geltenden Zusatzbestimmungen für besondere Bedürfnisse geprüft.
Weitere Ratgeber
Planen Sie Ihren Nachteilsausgleich frühzeitig
Bestätigen Sie die schriftliche Vereinbarung und üben Sie anschließend mit barrierefreiem Material.