Einspruch gegen das Goethe-A1-Ergebnis und Einsichtnahme in die Prüfung
Aktualisiert am 26. Juli 2026 · Nach den Bestimmungen vom 1. September 2025
Goethe unterscheidet einen begründeten Bewertungseinspruch, eine Beschwerde zur Prüfungsdurchführung und einen Antrag auf Einsichtnahme in Antworten und Bewertungen. Jeder Weg hat einen eigenen Zweck und eine eigene Frist.
Den richtigen Weg wählen
| Anliegen | Weg | Frist |
|---|---|---|
| Vermuteter Bewertungsfehler | Begründeter Bewertungseinspruch | 2 Wochen |
| Lärm, technisches oder organisatorisches Problem | Beschwerde zur Durchführung | Sofort |
| Antworten und Bewertungen einsehen | Antrag auf Einsichtnahme | 3 Monate |
Ein Bewertungseinspruch
Reichen Sie ihn schriftlich ein und erläutern Sie das konkrete Bewertungsproblem. Die bloße Aussage, das erforderliche Ergebnis nicht erreicht zu haben, genügt nicht. Die Prüfungsverantwortlichen entscheiden; die Bewertungsentscheidung ist endgültig.
Eine Beschwerde zur Durchführung
Melden Sie ernsthafte technische, zeitliche oder organisatorische Probleme unmittelbar nach der Prüfung schriftlich. Wird der Beschwerde stattgegeben, können Sie statt einer Rückerstattung eine kostenlose Wiederholung wählen.
Was die Einsichtnahme umfasst
- Sie dürfen Ihre eigenen Antworten und Bewertungen einsehen.
- Aufgaben und Musterlösungen werden nicht gezeigt.
- Es besteht kein Anspruch auf Kopien der Prüfungsunterlagen.
- Minderjährige mit beschränkter Geschäftsfähigkeit benötigen die Zustimmung und Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Checkliste für den Antrag
- Geben Sie Name, Kandidatennummer, Datum und Prüfungszentrum an.
- Geben Sie an, ob es sich um einen Einspruch oder einen Antrag auf Einsichtnahme handelt.
- Beschreiben Sie den Sachverhalt kurz und konkret.
- Bewahren Sie den Einreichungsnachweis auf und beachten Sie das lokale Kontaktverfahren des Zentrums.
Offizielle Quelle
Fristen und Rechte stammen aus den Abschnitten 19 und 20 der aktuellen Goethe-Prüfungsordnung.
Weitere Ratgeber
Bewerten Sie Ihr Ergebnis objektiv
Vergleichen Sie Teilnoten und Übungsergebnisse, bevor Sie sich für einen Einspruch entscheiden.