Goethe B2: Module wiederholen, Gesamtzeugnis und Einspruch

Level:B2Duration:~3 h 15 minFee:Varies by centreValidity:UnlimitedFormat:Modular

Zuletzt aktualisiert: 21. September 2026 · Mit aktuellen offiziellen Quellen des Goethe-Instituts geprüft

Weil das Goethe-Zertifikat B2 modular ist, wird ein nicht bestandenes Modul allein wiederholt. Wer die vier Modulzertifikate jedoch in einem Dokument zusammenführen möchte, muss eine offizielle Frist beachten: ein Jahr.

Ein einzelnes Modul wiederholen

  • Sie wiederholen nur das nicht bestandene Modul; bestandene Module bleiben unberührt und mit eigenem Zertifikat gültig.
  • Die Module können beliebig oft wiederholt werden – die einzige Grenze sind die organisatorischen Möglichkeiten des Prüfungszentrums.
  • Das Prüfungszentrum kann bestimmte Fristen für einen Wiederholungstermin festlegen; darauf wird bei der Mitteilung des Ergebnisses hingewiesen.
  • Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin besteht nicht.

Gesamtzeugnis: vier Module in einem Dokument

  • Das Gesamtzeugnis wird auf Wunsch ausgestellt, sofern es die organisatorischen Möglichkeiten erlauben; aufgeführt werden die besten Ergebnisse, die innerhalb eines Jahres in den vier Modulen erzielt wurden.
  • An Goethe-Instituten: Module innerhalb der Europäischen Union oder an Goethe-Instituten in Drittstaaten innerhalb eines Landes können zusammengeführt werden.
  • Institutsübergreifende Gesamtzeugnisse können nur von Goethe-Instituten ausgestellt werden, an denen mindestens ein Modul erfolgreich abgelegt wurde.
  • An Goethe-Zentren und bei Prüfungskooperationspartnern müssen alle vier Module innerhalb eines Jahres am gleichen Prüfungszentrum bestanden worden sein.
  • Für die Ausstellung kann eine Verwaltungsgebühr von bis zu 25 % der Prüfungsgebühr erhoben werden.

Die Jahresfrist gilt nur für das Gesamtzeugnis; die einzelnen Modulzertifikate haben kein eigenes Ablaufdatum.

Einspruch und Einsichtnahme

  • Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe in Textform bei der Leitung des Prüfungszentrums zu erheben, an dem die Prüfung abgelegt wurde.
  • Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend.
  • Ein Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unverzüglich nach dem Ablegen zu erheben.
  • Wird einem Einspruch stattgegeben, kann die Prüfung statt einer Rückerstattung kostenlos wiederholt werden.
  • Einsichtnahme: Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse können Sie Einsicht in Ihre Antworten und Bewertung nehmen; Prüfungsaufgaben und Musterlösungen werden nicht gezeigt.

Offizielle Quellen

Die Prüfungsregeln und Zahlen in diesem Ratgeber wurden anhand der folgenden offiziellen Quellen geprüft.

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